Was kosten die SPITEX-Leistungen?

Die SPITEX-Organisationen verrechnen ihre Leistungen nach klar definierten Vorgaben und Ansätzen. 

Unsere Informationen sind unterteilt in:

  • Pflege
  • Hauswirtschaft und soziale Betreuung
  • Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung
  • Hilfe in finanziellen Engpässen

Pflege

Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Pflegeleistungen der SPITEX nach Berücksichtigung Ihres Selbstbehalts und Ihrer Franchise. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung OKP sieht die nachfolgenden Beiträge vor. Sie sind schweizweit einheitlich.

  • Für Grundpflege: CHF 52.60 pro Stunde
  • Für Behandlungspflege: CHF 63.00 pro Stunde
  • Für Abklärung, Beratung und Koordination: CHF 76.90 pro Stunde

Patientenbeteiligung:
Falls Sie älter als 65 Jahre sind, müssen Sie sich an den Pflegekosten beteiligen. Die Patientenbeteiligung beträgt pro Tag zwischen CHF 2.55 (für 10 Min.) und maximal CHF 15.35 (für 60 Min. und mehr).


Hauswirtschaft und soziale Betreuung

Der Stundentarif für hauswirtschaftliche Leistungen gestaltet sich je nach Leistung und Vergünstigungen (z. B. bei Ergänzungsleistungen). Der Normaltarif beträgt CHF 55.50 pro Stunde. Zu den Kosten kommt eine Wegpauschale von CHF 5.00 pro Tag.

Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zusatzversicherung mit entsprechendem Leistungspaket abgeschlossen haben, beteiligt sich diese an den Kosten für Hauswirtschaft oder übernimmt sie sogar.

Sind die Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen für Sie finanziell nicht tragbar, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir sind dank Spenden in der Lage, Ihnen entgegenzukommen.

Bei Personen, die Ergänzungsleistungen (EL) beziehen, gilt ein Tarif von CHF 46.00 pro Std. Hinzu kommt die Wegpauschale von CHF 5.00 pro Tag.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Tarifblatt auf dieser Seite.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da: 031 978 18 18.


Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung

Wenn Sie mindestens eine AHV- oder IV-Rente beziehen, haben Sie zur Deckung der minimalen Lebenskosten möglicherweise Anspruch auf monatliche Ergänzungsleistungen (EL). Oder Sie können eine Hilfslosenentschädigung der AHV geltend machen, wenn Sie für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen sind, dauernde Pflege oder persönliche Überwachung benötigen. 

Wir empfehlen Ihnen, sich für detaillierte Abklärungen und Auskünfte bei der AHV-Zweigstelle in Ihrer Gemeinde oder bei Pro Senectute Kanton Bern zu melden.

  • AHV-Zweigstelle Gemeinde Köniz: 031 970 94 97
  • AHV-Zweigstelle Gemeinde Neuenegg: 031 744 01 02
  • AHV-Zweigstelle Gemeinde Oberbalm: 031 848 10 55
  • Pro Senectute Kanton Bern: 031 359 03 03

Hilfe in finanziellen Engpässen

Mit Fondsmitteln können wir rasch und unbürokratisch Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen finanzieren, wenn Sie sich aufgrund einer psychischen, physischen oder sozialen Notlage in einem finanziellen Engpass befinden.

Dank unserer Fondshilfe verschaffen wir Menschen in Notlagen Zugang zu jenen SPITEX-Dienstleistungen, die von niemand anderem übernommen werden.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! Wir werden Sie danach zuhause besuchen (031 978 18 18).